Wichtige Hinweise zur rückwirkenden Ausstellung von Verordnungen, Überweisungen und Rezepten

 

Wir weisen darauf hin, dass wir künftig Verordnungen, Überweisungen und Rezepte nicht mehr rückwirkend ausstellen, sofern wir nicht vorab in die Behandlung einbezogen waren bzw. die Notwendigkeit für die entsprechende Behandlung / Verordnung zuvor geprüft haben.

 

Nicht mehr möglich sind somit u.a.:

 

- nachträgliche Überweisungen für eine fachärztliche Behandlung 

- Folgeüberweisungen oder Rezepte auf Empfehlung anderer Ärzte, die ohne Rücksprache mit uns konsultiert wurden (z.B. Anordnung eines MRTs durch einen privatärztlich tätigen Orthopäden, der hierfür keine Überweisung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ausstellen kann)

- nachträgliche Verordnungen für Hilfsmittel, Physiotherapie oder Pflegedienstleistungen etc.

 

Dadurch entstehende Kosten sind durch Sie als Patientin / Patient selbst zu tragen. Diese Regelung gilt mit sofortiger Wirkung und ausnahmslos. Von Diskussionen hierzu mit dem Praxispersonal bitten wir abzusehen.