Vorgehen bei Covid-Infektion

 

Seit 1.6.2022 sind telefonische Krankschreibungen nicht mehr möglich.


Sollte bei Ihnen der Verdacht auf eine Covid-Infektion bestehen, bitten wir Sie daher, zunächst einen Covid-Selbsttest zu machen. Nur, sofern dieser negativ ist, melden Sie sich bitte zur weiteren Abklärung in unserer Praxis.

 

Sollte Ihr Test hingegen positiv sein, benötigen Sie eine Bestätigung durch einen PCR-Test. Entsprechende Testmöglichkeiten bestehen im Testzentrum auf der Theresienwiese oder im Deutschen Museum / Verkehrszentrum des Deutschen Museums. 

Bei positivem Testergebnis begeben Sie sich bitte umgehend in Quarantäne. Die entsprechende Testbescheinigung bzw. eine schriftliche Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes sollten als Nachweis für den Arbeitgeber ausreichend sein.

Bitte beachten Sie: Um uns und unsere Patientinnen und Patienten zu schützen, sind für Covid-positive Patienten keine Präsenztermine in unserer Praxis möglich und dementsprechend während dieses Zeitraumes auch keine Aussstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

 

 

Bitte beachten Sie: Die sog. Schnelltests / Antigentests geben Auskunft über eine akute Infektion, sind jedoch deutlich ungenauer als die PCR-Tests und sollten deshalb nur bestimmten Situationen vorbehalten bleiben. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI).

 

 

» Weiterführende Links:

• Informationen zum Thema "Coronavirus Sars-CoV-2 in Bayern" des Bayerischen Gesundheitsministeriums

• Testzentrum auf der Theresienwiese

• Testzentrum Deutsches Museum / Verkehrszentrum des Deutschen Museums

• Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung

• Information des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Schnelltests

 

 

 

 

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